VHS - Partner der Kommune
Das Leitbild der Volkshochschule
Die Volkshochschulen stehen in der Tradition von Aufklärung und Toleranz. Sie sind die kommunalen Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die überparteilich und überkonfessionell als Ort der Bildung und Begegnung für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger aller sozialen Schichten agieren wollen. Sie stehen für
- ein tiefes und breites Bildungsangebot - Lebenslanges Lernen
- dem öffentlichen Bildungsauftrag und Chancenausgleich verpflichtet
- zu sozialverträglichen Konditionen
- für breite Bevölkerungsgruppen in jeder Lebensphase
- mit hohem Qualitätsanspruch
- bei optimalem Kundenservice
- somit für Regionalentwicklung durch Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Definition zukunftsorientierter Bildungsziele.
Die rechtlichen Grundlagen
Bayerische Verfassung und Gemeindeordnung weisen die Erwachsenenbildung als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe aus. Chancengleichheit sowie die Möglichkeit zur Entfaltung der eigenen Persönlichkeit und des uneingeschränkten Zugangs müssen gewährleistet sein.
- Art. 83/1 der Bayerischen Verfassung: „In den Wirkungskreis der Gemeinden fallen insbesondere die Verwaltung des Gemeindevermögens und der Gemeindebetriebe (...) und Erwachsenenbildung.“
- Art. 139 der Bayerischen Verfassung: „Die Erwachsenenbildung ist durch Volkshochschulen und sonstige mit öffentlichen Mitteln unterstützte Einrichtung zu fördern.“
Die Volkshochschule als Standortfaktor für Bildung und Kultur
- Der Standortfaktor Volkshochschule erhöht die Attraktivität der Kommune.
- Wissen und Lernen werden zum strategischen Wettbewerbsvorteil.
- Weiche Standortfaktoren sind ein Kriterium für die betriebliche Standortwahl.
- Kultur- und Bildungsangebot gewinnen als Kriterium für die Wohnortwahl für qualifizierte Arbeitnehmer/Innen zunehmend an Bedeutung.
- Die vhs als Katalysator für lokale Wirtschaftsentwicklung initiert und unterstützt Entwicklungsprozesse.
- Die vhs unterstützt die Struktur- und Arbeitsmarktpolitik der Kommune als Träger von drittmittelfinanzierten Maßnahmen und Projekten (z.B. Integrationsmaßnahmen, EU-finanzierte berufliche Qualifizierung).
Die Volkshochschule als regionaler Wirtschaftsfaktor
- Kommunale Anteile an Steuern (Lohn- und Einkommensteuer, Umsatzsteuer) fließen an die Kommune zurück.
- Die Kaufkraft der haupt- und nebenberuflichen Beschäftigten der vhs kommt Handel und Gewerbe der Region zugute (regionsinterne Nachfragebindung).
- Die durch die Volkshochschule ausgelöste Wirtschaftsfähigkeit führt zu weiteren Steuereinnahmen und sichert Arbeitsplätze.



