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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Mainburg e.V.


I.  Vertragsschluss, Anmeldung und Fälligkeit der Gebühren:

1. Ein Besuch der Veranstaltung der vhs Mainburg ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich.

2. Sie können unter folgenden Anmeldemöglichkeiten wählen:
a. persönlich zu den Öffnungszeiten in unserer Geschäftsstelle
b. telefonisch unter der Nummer 08751 / 8778-10
c. per E-Mail unter info@vhs-mainburg.de
d. über unsere Homepage: www.vhs-mainburg.de

3. Der Vertragsschluss erfolgt mit Ihrer Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die vhs Mainburg. Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs entgegengenommen. Bei Überbelegung behält sich die vhs Mainburg die Ablehnung von Interessenten vor.

4. Ihre Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur sofortigen Zahlung des Entgelts.
 

II. Zahlungsbedingungen:

1. Die Teilnahmegebühr ist bis zu einem Betrag von 50,00 Euro in bar zu begleichen, bei Beträgen darüber kann mit der vhs Mainburg auch Überweisung vereinbart werden. Gebühren für Lehrgänge der Beruflichen Bildung können auch per Lastschriftverfahren beglichen werden. Die Gebührenangabe bezieht sich, soweit nicht anders angegeben, auf eine Person.

2. Zahlungsverzug berechtigt die vhs Mainburg zum Rücktritt vom Vertrag.

3. Wird der erteilten Abbuchungsermächtigung widersprochen oder führt die Bank den Lastschrifteinzug nicht aus, so sind hierdurch entstehende Kosten von Ihnen zu tragen.

4. Für eine bereits laufende Veranstaltung gilt:
a. die volle Gebühr ist bei mehr als halber Laufzeit,
b. die halbe Gebühr ist bei halber Laufzeit und weniger zu entrichten

5. Soweit im Einzelfall über die vereinbarte Kursgebühr hinaus weiter Kosten (zum Beispiel Materialkosten) anfallen, erfolgt eine Zahlung im Kurs, soweit im Programmheft nichts anderes angegeben ist. Der Dozent veranlasst die Beschaffung des für die jeweilige Veranstaltung erforderlichen Materials in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, sofern in der Programmbeschreibung keine andere Angabe erfolgt. Etwaige Reklamationen bezüglich des Materials sind an den Dozenten zu richten.
 

III. Leistungsumfang:

1. Der Inhalt der Veranstaltungen der vhs Mainburg ergibt sich ausschließlich aus der Kursausschreibung. Mündliche Zusagen von Mitarbeitern oder Dozenten der vhs Mainburg sind nicht verbindlich.

2. Verträge mit der vhs Mainburg beinhalten keinen Anspruch des Teilnehmers auf Zulassung und Ableistung von Prüfungen oder Zuerkennung von Abschlüssen.
 

IV. Vertragsänderungen, Rücktritt:

1. Lehrplanänderung:
Die vhs Mainburg behält sich die Änderung des Lehrplanes sowie die Verlegung oder Absage von Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen vor. Eine unwesentliche Veränderung des Veranstaltungsinhaltes berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Gebühr. Die Berechtigung zum Rücktritt gemäß Ziffer V. dieser Bedingungen bleibt unberührt.

2. Dozentenwechsel:
Die vhs Mainburg behält sich in begründeten Fällen einen Wechsel des Dozenten vor. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Gebühr. Die Berechtigung zum Rücktritt gemäß Ziffer V. dieser Bedingungen bleibt unberührt.

3. Absage von Veranstaltungen, Kürzung der Veranstaltungsdauer:
Veranstaltungen kommen nicht zustande und können von der vhs Mainburg abgesagt oder gekürzt werden, wenn

a. der Dozent ausfällt oder
b. die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, wird die vhs Mainburg Sie unverzüglich über den Ausfall informieren.

4. Wird die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht oder fällt der von der vhs Mainburg verpflichtete Dozent aus und muss daher eine Veranstaltungsabsage erfolgen, so ist dies als Rücktritt vom Vertrag zu werten. Für diesen Fall gelten für die Rückzahlung der Gebühren die Ausführungen unter Ziff. Vl.2. dieser Bedingungen entsprechend.
 

V. Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung:

1. Dem Teilnehmer wird ein vertragliches Rücktrittsrecht bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn eingeräumt. Über diesen Zeitpunkt hinaus kann ein Rücktritt des Teilnehmers nur mit Zustimmung der vhs Mainburg erfolgen.

2. Der Rücktritt ist der vhs Mainburg gegenüber schriftlich oder in Textform zu erklären. Eine Rücktrittserklärung gegenüber dem jeweiligen Dozenten ist nicht wirksam.

3. Eine Umbuchung von einer Veranstaltung in eine andere Veranstaltung während des laufenden Programmes ist nur mit Zustimmung der vhs Mainburg möglich. Im Falle einer Umbuchung wird die für die ursprüngliche Veranstaltung bezahlte Gebühr unter Abzug der unter Ziffer VI.1. genannten Bearbeitungspauschale auf die für die neue Veranstaltung entfallene Gebühr angerechnet.
 

VI. Gebührenrückzahlung:

1. Rücktritt des Teilnehmers
Bei Rücktritt des Teilnehmers bis zu dem unter Ziff. V.1. dieser Bedingungen genannten Zeitpunkt erhält dieser die entrichtete Veranstaltungsgebühr zurück abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der vollen Gebühr, mindestens jedoch in Höhe von 5,00 Euro und maximal in Höhe von 25,00 Euro. Bereits entstandene Auslagen (z.B. Materialgeld oder bestellte Tickets) werden nicht erstattet.

2. Rücktritt der vhs Mainburg
Die Rückzahlung der vollen Gebühren erfolgt nur bei Nicht-Stattfinden einer Veranstaltung. Die vhs Mainburg behält sich vor, bei zu geringer Beteiligung Veranstaltungen (Kurse, Seminare, Lehrgänge, etc.) ausfallen zu lassen oder mit anderen zusammenzulegen. Bei Ausfall von einzelnen Stunden wird der darauf entfallene Betrag zurückerstattet, wenn der Ausfall durch die vhs Mainburg zu vertreten ist.
 

VII. Urheberschutz:

Lehrmaterial jeglicher Art darf ohne schriftliche Zustimmung der vhs Mainburg nicht vervielfältigt werden. Fotografieren, Filmen oder Tonaufnahmen in den Veranstaltungen sind nicht gestattet.
 

VIII. Haftung:

Die vhs Mainburg haftet im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung der vhs Mainburg auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie in Fällen leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den vorhersehbaren vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt.
 

IX. Sonstiges:

1. Der Unterricht der vhs Mainburg richtet sich nach der gültigen Feiertags- und Ferienordnung. Änderungen bedürfen der Zustimmung der vhs Mainburg.

2. In den Kursen der vhs Mainburg ist die Werbung für Produkte oder Dienstleistungen Dritter untersagt.

3. In den Veranstaltungsräumen der vhs Mainburg besteht ein absolutes Rauchverbot.

4. Die Mitnahme von Tieren in sämtliche Veranstaltungen ist untersagt.

5. Die Veranstaltungen der vhs Mainburg dienen ausschließlich der Erwachsenenbildung, es sei denn Kinder und Jugendliche sind als Teilnehmer an den Veranstaltungen nach der Programmbeschreibung ausdrücklich zugelassen.

6. Die vhs Mainburg ist bemüht, die Voraussetzungen auch für die Teilnahme von Rollstuhlfahrer/innen zu schaffen. Eine Garantie dafür, dass sämtliche Veranstaltungen behindertengerecht sind, ist hiermit nicht verbunden.

7. Bei Reiseveranstaltungen tritt die vhs Mainburg nicht als Veranstalterin, sondern nur als Vermittlerin auf. Die Teilnehmer sind hier auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters zu verweisen. Eine vertragliche Beziehung kommt nur mit dem Reiseveranstalter zustande.
 

X. Datenschutz:

Siehe gesonderte Datenschutzerklärung.
 

XI. Computernutzung:

1. In den EDV-Kursen dürfen keine privaten Datenträger zur Anwendungen kommen.

2. Im Rahmen der Veranstaltungen verwandte Programme dürfen von den Teilnehmern nicht verändert, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Nutzung ist auch ausschließlich auf die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung beschränkt. Dies gilt auch, soweit im Rahmen der Veranstaltung ein Internetzugang zur Verfügung gestellt wird. Für den Fall der Zuwiderhandlung behält sich die vhs Mainburg Schadensersatzansprüche vor.

3. Der Aufruf von Internetseiten mit pornografischem, rassistischem oder diskriminierendem Inhalt ist untersagt. Der Teilnehmer wird bei Zuwiderhandlung für entstandene Schäden durch die vhs Mainburg haftbar gemacht.

4. Die vhs Mainburg haftet nicht für Schäden oder Datenverluste, die durch die Anwendung erworbener Kenntnisse oder die Nutzung erstellter oder veränderter Programme oder durch Computerviren u.ä. verursacht werden. Daten des Teilnehmers sind von diesem eigenverantwortlich zu sichern.
 

XII.  Salvatorische Klausel:

Sollten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gilt die gesetzliche Regelung.