Rechte & Pflichten
Rechte und Pflichten in Deutschkursen mit Förderung des BAMF
Rechte:
 Zunächst haben Sie das Recht, sich einen Kursträger in Ihrer Nähe frei auszusuchen.
 Während des Kurses haben Sie ein Recht auf:
 
 - Regelmäßigen Unterricht
 - Gut ausgebildete Lehrer
 - Gut ausgestattete Unterrichtsräume
 
 Sie haben zudem das Recht auf eine Bescheinigung des Kursträgers, wenn Sie
 ordnungsgemäß am Unterricht teilnehmen. Ordnungsgemäß ist die Teilnahme, wenn ein
 Teilnehmer so regelmäßig am Kurs teilnimmt, dass ein Kurserfolg möglich ist und der
 Lernerfolg insbesondere durch Kursabbruch oder häufige Nichtteilnahme nicht gefährdet ist.
 
 Bis zu zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung oder Teilnahmeverpflichtung
 gewährt das BAMF eine Kostenrückerstattung in Höhe von 50% der vom
 Teilnehmer entrichteten Kursgebühren. Voraussetzung ist ein erfolgreicher Kursabschluss
 bei einem
 Integrationskurs:
 eine bestandene Sprachprüfung auf dem Niveau B1 („Deutsch-Test für Zuwanderer“) sowie
 ein bestandener Test „Leben in Deutschland“ beim ersten Ablegen der beiden Prüfungen
 oder bei einem
 Berufssprachkurs:
 ein bestandener „Deutsch-Test für den Beruf“ beim ersten Ablegen der Prüfung.
 
 In bestimmten Fällen kann diese Frist bis zum Ende des Kurses überschritten werden
 (Kursverschiebungen, Unterbrechungen, Prüfungsleistungen, etc.), sodass eine Erstattung
 nicht mehr möglich ist.
 
 Pflichten:
 Zu Ihren Pflichten zählt, dass Sie ordnungsgemäß am Unterricht teilnehmen. D.h., dass Sie
 mindestens 85 % pro Modul anwesend sind. Bei nicht ordnungsgemäßer Teilnahme müssen
 wir die für Sie zuständigen Behörden, beispielsweise die Ausländerbehörde oder das
 Jobcente, informieren.
 Am Ende des Integrationskurses absolvieren Sie folgende Prüfungen:
- einen skalierten Sprachtest: „Deutsch-Test für Zuwanderer“ und
- einen Test „Leben in Deutschland“.
Am Ende des Berufssprachkurses absolvieren Sie:
- einen Deutsch-Test für den Beruf.
Bei Krankheit oder kurzfristig erforderlichen Arztbesuchen informieren Sie bitte sofort am
 ersten Krankheitstag unsere Verwaltung unter der Telefonnummer 08751 / 8778-24 oder
 8778-11 oder sprechen Sie uns auf die Mailbox. Alternativ schreiben Sie bitte sofort eine EMail
 an die vhs Mainburg unter: integration@vhs-mainburg.de. Nennen Sie dabei Ihre
 Teilnehmer-Nr., die sich auf Ihrer Teilnehmerkarte befindet.
 Dabei gelten folgende Entschuldigungsfristen:
 
 Sie besuchen:                                                   Sie entschuldigen sich spätestens bis:
- einen Vormittagskurs 8:00 Uhr
- einen Nachmittagskurs 12:45 Uhr
- einen Abendkurs 17:45 Uhr
Eine verspätete Entschuldigung gilt als Fehltag. Bitte beachten Sie, dass auch
 Krankheitstage Ihre ordnungsgemäße Teilnahme, die zu mindestens 85 % pro Modul
 gegeben sein muss, beinträchtigen.
 
 Ab dem zweiten Krankheitstag ist unaufgefordert ein ärztliches Attest vorzulegen. Wenn
 Sie kein Attest vorlegen, fehlen Sie unentschuldigt, und wir müssen die zuständige Behörde
 darüber informieren. Wir setzen Sie grundsätzlich davon in Kenntnis, wenn wir an die o.g.
 Behörden derartige Hinweise senden. Diese Information soll Sie warnen, dass Ihre
 Teilnahme nicht ordnungsgemäß verläuft.
 
 Bringen Sie bitte auch bei Krankheit eines Kindes immer ein Attest vom Arzt mit. Geben Sie
 bei unaufschiebbaren Terminen (Ausländerbehörde, Jobcenter, Arbeitsamt) bitte vorher in
 der Verwaltung Bescheid: Bitte legen Sie uns Ihre Einladung vor oder bringen Sie von
 dort eine Bestätigung mit.
 
 Termine für Arztbesuche sind nicht in die Unterrichtszeit zu legen. Falls dies nicht möglich
 ist, bringen Sie uns eine Bestätigung vom Arzt mit.
 
 Alle weiteren Termine (z. B. Friseur, Einkäufe, Besuche von/bei Angehörigen oder Freunden)
 müssen außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden.
 
 Handys sind im Unterricht auszuschalten und dürfen nicht benutzt werden.
 Sie können unsere telefonischen Kontaktdaten 08751 / 8778-24 oder 8778-11 gerne
 jederzeit an Kindergärten und/oder Schulen Ihrer Kinder oder den Arbeitgeber eines
 Familienangehörigen weitergeben, damit Sie bei Bedarf über uns kontaktiert werden können.
 
 Seien Sie pünktlich zu Unterrichtsbeginn im Kursraum. D. h. Sie sitzen zum Zeitpunkt des
 Unterrichtsbeginns auf Ihrem Platz im Kursraum mit allen erforderlichen Unterlagen auf dem
 Tisch (z.B. mit Büchern und Schreibutensilien).
Sie besuchen einen Integrationskurs oder Deutschkurs für den Beruf, damit Sie die deutsche
 Sprache lernen oder vertiefen. Deshalb sind Pünktlichkeit, Anwesenheit, aktive Mitarbeit und
 das Erledigen von Hausaufgaben sehr wichtig. Wenn Sie diese wichtigen Regeln nicht
 einhalten, bekommen Sie von uns eine Warnung oder Abmahnung. Bei der 3. Abmahnung
 müssen wir Sie vom Kurs abmelden, weil Sie nicht gut lernen und vielleicht die Prüfungen
 am Ende des Kurses nicht bestehen.
 
 Pausenzeiten:
 Ihr Kurs beträgt 4 oder 5 Unterrichtsstunden pro Kurstag. In dieser Zeit haben Sie eine
 Pause von 15 Minuten. Sie befinden sich wieder im Kursraum an Ihrem Platz, sobald die
 entsprechende Pause zu Ende ist. Wenn Sie verspätet aus der Pause zurückkommen,
 erhalten Sie eine Warnung.
 
 Wenn Sie den Unterricht vorzeitig verlassen müssen, weil:
- Sie arbeiten müssen, müssen Sie uns Ihren Arbeitsplan mit Ihren Arbeitszeiten (vom Arbeitgeber bestätigt) vorlegen.
- Sie Ihr Kind von der Schule abholen müssen, müssen Sie uns einen von der Schule bestätigten Stundenplan vorlegen.
Immer, wenn Sie den Unterricht vorzeitig verlassen, müssen Sie die Verwaltung darüber
 informieren, bevor Sie gehen.
 
 Bitte beachten Sie insbesondere die folgenden Punkte unserer Hausordnung:
 Handys bleiben im Unterricht grundsätzlich ausgeschaltet – wenn Sie Ihr Handy im
 Unterricht benutzen, sprechen wir eine Warnung aus.
 
 Wir bitten Sie, die Räume nach Unterrichtsschluss sauber und aufgeräumt zu verlassen.
 Bitte reinigen Sie dazu Ihren Tisch und rücken Sie Ihren Stuhl an Ihren Tisch heran.
 
 Bitte hinterlassen Sie keine Radiergummireste, Abfälle vom Bleistiftspitzen, Flaschen,
 Kaffeebecher, Taschentücher usw., und wir bitten Sie, leere Flaschen von Getränken, die
 Sie an der vhs gekauft haben, in den Flaschenträger zurückzustellen.
 
 In unseren Räumen gibt es am Morgen, am Nachmittag und am Abend verschiedene Kurse
 mit anderen Teilnehmern. Deshalb bitten wir Sie, die Räume sauber und ordentlich zu
 hinterlassen! Dasselbe gilt für unsere Toiletten.
 
 Rauchverbot
 Das Rauchen ist im gesamten Gebäude sowie vor der Eingangstüre und entlang des
 Schulgebäudes verboten. Am Standascher neben dem Fahrradständer dürfen Sie rauchen.
 Bitte werfen Sie Ihre Zigarettenreste in diesen Standascher. Zigarettenreste dürfen
 keinesfalls in den Abfalleimer (Brandgefahr!), auf den Boden, in die Pflanzen oder in
 Dekorationsschalen der vhs geworfen werden.
Sie können die mit „Volkshochschule Mainburg“ gekennzeichneten Parkflächen im Hof,
 Mitterweg 8, bzw. entlang des Gebäudes in der Alten Fabrikstraße für die Dauer des
 Unterrichts nutzen. Sie können außerdem die Parkflächen in den umliegenden Straßen
 nutzen. Feuerwehr-Anfahrtszonen sowie Parklätze anderer Anlieger, insbesondere der
 Firma Ulf Systems Medizintechnik, dürfen nicht benutzt werden.
 
 Bitte nehmen Sie Rücksicht auf das Personal und die Teilnehmer anderer Kurse und achten
 Sie auf Ruhe im Gebäude.
 
 Wenn Sie sich nicht an unsere Regeln halten, können wir Sie vom Kurs ausschließen
 und/oder ein Hausverbot aussprechen.
 
 Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
 
 Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erfolgreichen Kursaufenthalt.


